Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit Die Snapdesks GmbH bemüht sich, ihre Website und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Die digitale Zugänglichkeitserklärung ist gemäß der Europäischen Zugänglichkeitsverordnung(EAA) und dem deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz(BFSG) erforderlich. Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für: www.thisisatworld.com („ATWORLD“). Beschreibung unserer Dienstleistungen ATWORLD ist ein europaweites Netzwerk von inspirierenden Orten, Veranstaltungen und Dienstleistungen für produktiveres Arbeiten und einen entspannten Alltag. Die Plattform richtet sich an Unternehmen, Teams und Einzelpersonen, die flexibel arbeiten wollen – ohne an ein Büro gebunden zu sein. Kunden können das ATWORLD-Team über ein Kontaktformular auf der Website kontaktieren. Die Kunden können sich auch in der ATWORLD-App registrieren und Mitgliedschaften erwerben. Je nach gewählter Mitgliedschaft erhalten sie Zugang zu einem stetig wachsenden Netzwerk von Standorten in ganz Europa – darunter Teamräume, Coworking Spaces, stilvolle Hotellobbys, ausgewählte Cafés und kuratierte Partnerorte. Die Buchung von Räumen und Dienstleistungen erfolgt einfach und bequem über die ATWORLD-App. Kunden können sich per E-Mail oder Telefon an das Support-Team wenden, Feedback geben oder über gelistete Orte berichten. Die App ist sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch verfügbar. Geltende Anforderungen an die Barrierefreiheit der ATWORLD-Website Die Anforderungen an die Barrierefreiheit sind in der LGR und dem BFSG festgelegt, insbesondere in Artikel 13 LGR in Verbindung mit Anhang I der LGR bzw. in § 14 BFSG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BFSG und in der entsprechenden Durchführungsverordnung (Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz(BFSGV)).
- Allgemeine Zugänglichkeitsanforderungen für Dienstleistungen:
- Informationen über die Funktionalität des Dienstes in dem in Anhang I der LGR bzw. der BFSGV festgelegten Format bereitstellen
- Barrierefreie Websites und mobile Anwendungen bereitstellen, die gemäß WCAG 2.1 Level A und AA und EN 301 549 wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.
- Achte darauf, dass die Zugänglichkeitsmerkmale nicht nur auf sensorischen Merkmalen wie Farbe, Form oder Größe beruhen und dass bei Bedarf gleichwertige Alternativen (Text, Symbole, Beschriftungen) bereitgestellt werden.
- Sicherstellen, dass die Kommunikationskanäle (z. B. GCP-Kontaktformulare) mit unterstützenden Technologien wie Bildschirmlesern, Spracherkennung oder Tastaturnavigation kompatibel sind
- Sicherstellen, dass Untertitel oder alternative Textoptionen für videobasierte oder multimediale Kommunikation verfügbar sind, die als Teil des Kundensupports oder der Benutzerauthentifizierung auf unserer Website verwendet wird
- Wenn Unterstützungsdienste wie Helpdesks oder Callcenter zur Verfügung stehen, müssen die Dienste Informationen über die Zugänglichkeit des Dienstes in zugänglichen Kommunikationsformen bereitstellen (z. B. E-Mail, Text oder mit Unterstützungstechnologie kompatible Kontaktformulare).
- Besondere Anforderungen an die Barrierefreiheit von E-Commerce-Diensten:
- Informationen zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen bereitstellen, wenn sie von dem verantwortlichen Unternehmen bereitgestellt werden
- Sicherstellen, dass die Funktionen für Identifizierung, Sicherheit und Bezahlung zugänglich sind, wenn sie als Dienst angeboten werden
- Zugängliche Identifizierungsmethoden, elektronische Unterschriften und Zahlungsdienste bereitstellen, die zugänglich sind
- Spezifische Anforderungen an die Barrierefreiheit von elektronischen Kommunikationsdiensten:
- Biete neben der Sprachkommunikation auch Text in Echtzeit an
- Biete eine vollständige Konversation, bei der zusätzlich zur Sprachkommunikation auch Video bereitgestellt wird
Informationen zur Nutzung der Website Um die Barrierefreiheit unserer Website zu gewährleisten, setzen wir unter anderem die technischen Anforderungen für Barrierefreiheit um, die in der europäischen harmonisierten Norm EN 301 549 und den entsprechenden WCAG-Richtlinien, derzeit WCAG 2.1, mit den Konformitätsstufen A und AA festgelegt sind.
- Die gesamte Oberfläche unserer Website kann mit der Tastatur bedient werden. Verwende die Tasten nach oben/unten oder Seite nach oben/Seite nach unten, um zu blättern. Mit der Tabulatortaste kannst du zu Links und Formularfeldern navigieren. Wir verwenden eine klare Sprache, um unsere Website verständlich zu machen.
- Alle grafischen Elemente der Benutzeroberfläche (z. B. Schaltflächen, verlinkte Bilder) enthalten funktionalen Alternativtext, der die Aktion oder das Linkziel beschreibt, damit sie von Bildschirmlesegeräten gelesen werden können.
- Icons und andere Elemente der Benutzeroberfläche, die eine Funktion erfüllen (z. B. Lupe, Suchleiste), haben Beschriftungen (WAI-ARIA-Attribute). Dadurch wird sichergestellt, dass assistive Technologien wie Screenreader die Informationen des Benutzeroberflächenelements vermitteln können.
- Mit Ausnahme von Bildunterschriften und Textabbildungen kann die Größe von Text ohne Hilfsmittel bis zu 200 Prozent verändert werden, ohne dass der Inhalt oder die Funktionalität verloren geht.
- Wenn die Website oder App CAPTCHAs zur Authentifizierung erfordert, verwendet unsere Website FriendlyCaptcha. Dabei handelt es sich nicht um ein bild- oder tonbasiertes CAPTCHA, sondern um eine klickbasierte Lösung, die leichter zugänglich ist. Zusätzliche Alternativen sind daher nicht notwendig.
- Videos mit synchronisiertem Bild und Musik enthalten normalerweise Untertitel (z. B. YouTube-Untertitel).
- Überschriften und Unterüberschriften sind korrekt gekennzeichnet und logisch hierarchisch aufgebaut. Die Beziehung zwischen den Überschriften kann durch unterstützende Technologien ermittelt werden.
- Bei der Gestaltung unserer Benutzeroberflächen achten wir auf einen ausreichenden Farbkontrast, um die Lesbarkeit zu verbessern.
- Informationen werden nicht ausschließlich durch Farbe vermittelt. Farbige Markierungen werden durch Unterstreichungen, Symbole und Kontraste ergänzt.
- Alle Eingabefelder werden korrekt beschriftet, indem <label> Elemente anstelle von Platzhaltertext verwendet werden
- iFrames enthalten beschreibende Titel (z.B. „Immobilienscout24 Bewertungen“)
- Es werden keine Töne automatisch beim Laden der Seite abgespielt, und Videos oder Audios starten erst nach aktiver Benutzerinteraktion (z.B. Klicken auf „Play“)
- Dekorative Bilder werden mit leeren alt-Attributen (alt=““) markiert oder mit aria-hidden=“true“ versteckt. Inline-SVGs werden richtig betitelt (<title>, aria-labelledby) und versteckt, wenn sie überflüssig sind.
- Meta-Tags ermöglichen die Skalierung der Seite (max-scale ≥ 2), damit die Nutzer/innen den Inhalt ohne Hilfsmittel vergrößern können.
Möchtest du ein Problem mit der Barrierefreiheit melden? Hast du irgendwelche Hindernisse beim Zugang zu den Inhalten dieser Website festgestellt? Dann kontaktiere uns bitte unter: E-Mail: [email protected] Zuständige Marktüberwachungsbehörde Sollten nach Nutzung der oben genannten Kontaktmöglichkeit noch Fragen offen sein, kannst du dich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden: Marktüberwachungsbehörde der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – Öffentliche Stelle (MLBF AöR), Magdeburg. Weitere Informationen über die Behörde findest du hier.